Kommunen und gemeinnützige Organisationen

Nutzen Sie das Förderprogramm "Bundesförderung  Energie-beratung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" mit einer Förderquote von

80%

max. 8.000.- € pro Gebäude

 

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

  • Sie sind eine Kommune oder eine andere gemeinnützige Organisation

 

Was kostet die Energieberatung?

Die Höhe der Förderung beträgt max. 80%.
Die Höhe Beratungskosten berechnet sich aus den Nettogrundflächen der jeweiligen Gebäude (siehe Aufstellung).

Grundlagen zur Berechnung der Nettogrundflächen bietet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die DIN V 18599

Was bekommen Sie dafür?

  • Professionell Energieberatung gem. DIN V 18599 (Wärmeschutz, Heizung, Lüftung, Kühlung, Klima und Beleuchtung) durch zertifizierte und beim BAFA gelistete Energieberater
  • Eine energetische Bestandsaufnahme Ihrer Gebäude
  • Einen energetischen Maßnahmen- und Sanierungsfahrplan als Grundlage für die zukünftige Planungen.
    Dieser enthält Maßnahmen, Kosten, Einsparpotenial, Amortisationszeiten und evtl. weiterer Förderungen der einzelnen Maßnahmen

 

Was haben Sie davon?

  • Grundlage für die weiteren Planungen
  • Grundlagen für den Haushaltsplan
  • Energieverbrauch senken
  • Energiekosten sparen
  • CO2-Ausstoß verringern
  • und letztendlich leisten Sie Ihren Beitrag zum Klimaschutz

 

Beauftragen Sie KliMAX!

Als Antragsteller kümmern wir uns um alles, von A wie Antragstellung bis Z wie die Zuweisung.

Somit haben Sie nichts mit dem Förderantrag und dessen Abwicklung zu tun und sparen sich unnötigen Personaleinsatz und bürokratischen Aufwand.

Wie ist der Ablauf?

Welcher Zeitraum ist dafür anzusetzen?

Von der Beauftragung bis zur Aushändigung des energetischen Maßnahmen und Sanierungsplans liegen zwischen 3 bis max. 4 Monaten.

80%

staatliche Förderung!!!

(i. R. der Energieberatung für Nichtwohngebäude)

ENERGIE-

COACHING

(für Kommunen)

Ihr Anspruch

ist unser Auftrag!

Kontakt

Fragen und Anmeldungen:

Tel.: +49 8561-9069261

Fax: +49 8561-9069259

 

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